AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachkurse

1. Die Firma SCHKOLA – Sprachschule für Russisch und Ukrainisch, in weiterer Folge „SCHKOLA“ genannt, bietet ihren Kunden/innen Sprachkurse an. Der Vertrag kommt unter Zugrundelegung der jeweils gültigen, den anfragenden Kunden/innen bekanntgegebenen Preislisten, sowie unter Anwendbarkeit ausschließlich dieser Geschäftsbedingungen zustande.

2. Der Unterricht findet je nach Vereinbarung in den Räumlichkeiten des/der Sprachlehrers/in oder in der Firma des/der Kunden/in (die Verrechnung der Wegzeit bleibt vorbehalten), in Ausnahmefällen im Institut statt. Die Unterrichtszeiten sind zwischen Sprachlehrer/in und Kunden/in direkt zu vereinbaren. Die mit dem/der Sprachlehrer/in bereits zeitlich fixierten Stunden verfallen ersatzlos, wenn der/die Kunde/in sein/ihr Fernbleiben nicht spätestens 24 Stunden vor der fixierten Stunde (z.B. wegen Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen) beim/bei der Sprachlehrer/in direkt und nachweislich entschuldigt.

3. Die Kursgebühr für die vereinbarten Stunden ist jeweils im Vorhinein, längstens 4 Tage vor Kursbeginn, zur Gänze zur Zahlung fällig. Der/die Kunde/in verpflichtet sich, die vereinbarten Stunden binnen einer 12-Monatsfrist (ab Anmeldung) zu verbrauchen. Kursbücher und Material sind nicht im Kurspreis enthalten. Die gebührenfreie Stornierung bzw. Umbuchung ist bis längstens 14 Tage vor Kursbeginn persönlich vor Ort vorzunehmen. Bei Stornierungen bzw. Umbuchungen innerhalb von 4 Tagen vor Kursbeginn bzw. nach Beginn des Kurses oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig. Bei Ausfall eines Kurses durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. In solchen Fällen kann der Ersatz von Fahrkosten, Verdienstausfall usw. nicht geltend gemacht werden. Fallen Unterrichtsstunden infolge Verhinderung oder Erkrankung des/der Lehrers/in aus, werden die Unterrichtsstunden nach Absprache mit den Teilnehmern ersetzt. Sollte die allfällige Mindestteilnehmer/Innenanzahl für Gruppenkurse nicht erreicht werden, behält sich SCHKOLA vor, den Kurs abzusagen, zu verkürzen bzw. zu verschieben.

4. SCHKOLA behält sich Änderungen im Kursprogramm wie z.B. Änderungen der Preise, Termine und aller anderen Angaben, wie auch Druckfehler, vor. Von SCHKOLA zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt werden. SCHKOLA behält sich vor, auch ohne Angabe von Gründen, Teilnehmer/Innen vom Kursbesuch auszuschließen.

5. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/Innen inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens SCHKOLA keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei SCHKOLA erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber SCHKOLA gemacht werden. Die Teilnehmer/Innen übernehmen die Haftung für sämtliche von ihnen zugefügte Schäden und sind entsprechend der anwendbaren Gesetzesbestimmungen zu Ersatzleistungen verpflichtet. SCHKOLA übernimmt für eventuelle Schäden, insbesondere auch Verletzungen, keine Haftung. Für Minderjährige haften deren Erziehungsberechtigte.

6. SCHKOLA ist berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen unverzüglich aufzulösen, wenn der/die Kunde/in mit seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung in Verzug ist. Im Verzugsfall hat der/die Säumige 12 % Verzugszinsen p.a. sowie Mahnspesen und etwaige Anwalts- und Gerichtskosten zu ersetzen. Tritt der/die Kunde/in vom Vertrag zurück, oder löst SCHKOLA wegen Zahlungsverzug den Vertrag auf, verfallen ohne Rückforderungsanspruch des/der Kunden/in die noch nicht verbrauchten Stunden und ist die gesamte allenfalls noch offene Forderung laut Vereinbarung sofort fällig. Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/Innen werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich SCHKOLA-internen Zwecken zur gezielten Kundeninformation.

7. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in Hamburg. Kommt es zu Streitigkeiten in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ist die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden und das für Hamburg zuständige Gerichtes vereinbart.

8. Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine allfällig unwirksame Vertragsbestimmung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen und wird durch eine solche Bestimmung nicht ersetzt.

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